Rauch- und Brandschutztüren müssen eine Ausbreitung von Rauch bzw. Flammen innerhalb eines Gebäudes verhindern.
Im Brandfall bleiben angrenzende Gebäudeteile unbeschadet, so dass im Notfall die Rettung von Menschenleben über den zweiten Rettungsweg ungehindert durchgeführt werden kann.
Dem Schloss kommt neben der Beschaffenheit der Tür eine zentrale Aufgabe zu, da es die Tür auch bei Brand zuverlässig und dauerhaft geschlossen halten muss.
Was ist was?
rauchdicht (RD) - feuerhemmend (FH) - feuerbeständig (FS)
nach DIN 18095 und DIN 4102-5
Widersteht eine Brandschutztür dem Feuer mindestens
- 30 Minuten = feuerhemmend T30
- 90 Minuten = feuerbeständig T90
Eine Feuerschutztür nach DIN 4102-5 ist nicht automatisch rauchdicht gemäß DIN 18095.
KFV-Produkte für den Einsatz in Brandschutztüren entsprechen T90 und sind für den Einsatz in Rauchschutztüren geeignet.